"House of Gucci": Gucci-Familie will Gerechtigkeit für "beleidigenden und schmerzhaften" Film

House of Gucci
© Vittorio Zunino Celotto
House of Gucci

Die Gucci-Erben wollen gegen Ridley Scotts Film House Of Gucci klagen, in dem es um den Mord an Maurizio Gucci geht.

Die Erben von Aldo Gucci, der von 1953 bis 1986 Chef des Modehauses war, haben eine Erklärung veröffentlicht, in der sie den Film House of Gucci von Ridley Scott als beleidigend bezeichnen.

"Schmerzhafter" Film aus Sicht derGucci-Erben

Es ist das Magazin Variety, das die Spannungen zwischen der Gucci-Familie und dem Regisseur des Films Ridley Scott enthüllt. "Die Filmproduktion hat sich nicht die Mühe gemacht, die Erben zu konsultieren, bevor sie Aldo Gucci, der 30 Jahre lang Chef des Unternehmens war, und die Mitglieder der Gucci-Familie als Ganoven, ignorant und gefühllos gegenüber der Welt um sie herum, darstellte", heißt es in der Erklärung.

Auch auf die schauspielerische Leistung wird mit dem Finger gezeigt, sie prangern einen "Ton und eine Haltung an, die nicht zu ihnen gehören". Die Erklärung geht noch weiter, die Erben fühlen sich beleidigt: "Das ist aus menschlicher Sicht äußerst schmerzhaft und eine Beleidigung des Erbes, auf dem die Marke heute aufgebaut ist".

Patrizia Reggiani verharmlost

Laut Variety - die ihre Informationen von der italienischen Nachrichtenagentur ANSA erhalten hat - ist die Gucci-Familie sehr verärgert über die Darstellung von Patrizia Reggiani (gespielt von Lady Gaga), der Ex-Frau von Maurizio Gucci (gespielt von Adam Driver), die 1998 den Mord an ihm in Auftrag gegeben hat.

Die von der italienischen Presse als Schwarze Witwe bezeichnete Frau "wird nicht nur im Film, sondern auch in den Aussagen der Macher:innen als Opfer dargestellt, das versucht, in einer männlichen und chauvinistischen Unternehmenskultur zu überleben", so die Guccis.

"Das könnte nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein", heißt es weiter. Auch wenn die Erben noch keine Klage gegen den Regisseur und den Film eingereicht haben, behalten sie sich das Recht vor, dies zu tun, heißt es in der Erklärung abschließend.